Beschlüsse der 140. ordentlichen Wienerberger Hauptversammlung
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Die 140. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG hat am 14.
Mai 2009 folgende Beschlüsse gefasst:
* Keine Dividendenausschüttung
* Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
* Wahl der KPMG als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009
* Wiederwahl von Kadrnoska und Johnson in den Aufsichtsrat
* Beschlussfassung über genehmigtes Kapital mit der Möglichkeit des
Bezugsrechtsausschlusses für Sacheinlagen und Greenshoe
* Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen
* Beschlussfassung über bedingtes Kapital zur Bedienung von
Wandelschuldverschreibungen
* Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von
Genussrechten
* Beschlussfassung über die Änderung der §§ 10, 13 und 28 der
Satzung
* Beschlussfassung über die Änderung des § 25 der Satzung
Im Detail wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Keine Dividende für 2008
TOP 2: Gewinnverteilungsvorschlag
Vom Bilanzgewinn 2008 von EUR 71.880.907,16 wird auf das Grundkapital
von EUR 83.947.689 keine Dividende ausgeschüttet und der gesamte
Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen.
Entlastungen erteilt
TOP 3: Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Den Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern des Aufsichtrates
wurde für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2008 die Entlastung
erteilt.
Abschlussprüfer bestellt
TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers
Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Wien, wurde für das Geschäftsjahr
2009 zum Abschlussprüfer bestellt.
Kadrnoska und Johnson wiedergewählt
TOP 5: Wahlen in den Aufsichtsrat
Die Aufsichtsräte Mag. Friedrich Kadrnoska und Peter Johnson wurden
wiedergewählt. Ihre Funktionsdauer endet mit der ordentlichen HV
2013.
TOP 7: Beschlussfassung über genehmigtes Kapital mit der Möglichkeit
des Bezugsrechtsausschlusses für Sacheinlagen und Greenshoe
Genehmigtes Kapital mit Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss bei
Sacheinlage oder Greenshoe beschlossen
Die Hauptversammlung hat ein genehmigtes Kapital im Ausmaß von 50 %
des derzeitigen Grundkapitals beschlossen. Hierbei handelt es sich um
die Ermächtigung für die Durchführung einer regulären Kapitalerhöhung
gegen Bar- oder Sacheinlage. Der Vorstand wird damit wie bereits in
der Vergangenheit ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren, d.h. bis zum
13. Mai 2014, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der
Gesellschaft gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Grundkapital
kann bis maximal EUR 41.973.844 durch Ausgabe von bis zu 41.973.844
neue auf Inhaber oder Namen lautende Stückaktien erhöht werden. Eine
Durchführung kann gegebenenfalls in mehreren Tranchen erfolgen. Die
Art der Aktien, der Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen sind vom
Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, festzulegen.
Grundsätzlich haben die Aktionäre das gesetzliche Bezugsrecht. Der
Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in zwei besonderen Fällen
auszuschließen. Erstens, für eine Kapitalerhöhung im Falle einer
Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbes von
Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen
sowie zweitens bei Mehrzuteilungsoptionen im Rahmen der Platzierung
neuer Aktien der Gesellschaft (Greenshoe).
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen genehmigt
TOP 8: Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
Die Hauptversammlung hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, auch in mehreren Tranchen
Wandelschuldverschreibungen, die das Bezugs- oder Umtauschrecht bzw.
eine Bezugs- oder Umtauschpflicht auf insgesamt bis zu 41.973.844
Aktien oder 50 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft
gewähren bzw. vorsehen, auszugeben. Die Bedienung kann über das zu
beschließende bedingte Kapital und / oder über eigene Aktien
erfolgen. Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen sind vom Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen. Diese Ermächtigung gilt
bis zum 13. Mai 2014.
Der Beschluss ermächtigt den Vorstand darüber hinaus, mit Zustimmung
des Aufsichtsrates, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen
Beschlussfassung über bedingtes Kapital zur Bedienung von
Wandelschuldverschreibungen
TOP 9: Bedingtes Kapital zur Bedienung von
Wandelschuldverschreibungen
Der Vorstand wurde ermächtigt eine bedingte Kapitalerhöhung zur
Ausgabe neuer Aktien an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen
durchzuführen. Das Grundkapital kann bis maximal EUR 41.973.844 durch
Ausgabe von bis zu 41.973.844 neue auf Inhaber oder Namen lautende
Stückaktien erhöht werden. Diese Erhöhung des Grundkapitals darf nur
soweit durchgeführt werden, als Gläubiger der
Wandelschuldverschreibung von ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf
Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und der Vorstand beschließt,
diese mit neuen Aktien zu bedienen. Eine Bedienung der Gläubiger der
Wandelschuldverschreibung kann auch über eigene Aktien erfolgen. TOP
9 ist zwingend erforderlich für die Durchführung einer
Wandelschuldverschreibung gemäß TOP 8.
Die Summe der Kapitalmaßnahmen ist mit einer Ausgabe von bis zu
41.973.844 neuen Aktien (50 % des derzeitigen Grundkapitals)
beschränkt.
Ermächtigung über die Ausgabe von Genussrechten
TOP 10: Genussrechte
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
einmalig oder mehrfach Genussrechte mit einem Gesamtnennbetrag von
bis zu EUR 200.000.000,-- durch Ausgabe von bis zu 200.000
Genussscheinen zu beschließen sowie die Ausgabebedingungen
festzulegen. Diese Ermächtigung gilt bis zum 13. Mai 2014.
Änderung der §§ 10, 13 und 28 der Satzung zugestimmt
TOP 11: Beschlussfassung über die Änderung der §§ 10, 13 und 28 der
Satzung
Die Hauptversammlung hat der Änderungen der §§ 10, 13 und 28 der
Satzung zugestimmt. Laut § 10 werden nunmehr die
Aufsichtsratsmitglieder auf eine bestimmte Funktionsdauer gewählt.
Darüber hinaus wurde in Übereinstimmung mit dem Corporate Governance
Codex die Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrates aufgehoben.
Mit § 13 ist nunmehr die Bestellung eines Prüfungsausschusses laut §
92 Abs. 4a AktG in der Satzung verankert. Durch Streichung des § 28
wird eine gesetzliche Änderung des Übernahmegesetzes (Abschaffung des
Paketabschlages) nachvollzogen.
Änderung von § 25 der Satzung zugestimmt
TOP 12: Beschlussfassung über die Änderung von § 25 der Satzung zur
Ausschüttung einer Sachdividende
Die Hauptversammlung hat der Änderung des § 25 der Satzung
zugestimmt. Die Hauptversammlung kann neben oder anstelle einer
Barausschüttung auch eine Ausschüttung von Aktien der Wienerberger AG
als Sachdividende beschließen.
Für Rückfragen:
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