Private Equity Holding AG unterstützt Anträge des Staatsanwaltes
gegen zwei ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung der Bank
Vontobel
Corporate news- Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch Hugin.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
----------------------------------------------------------------------
--------------
Die Private Equity Holding AG (PEH) unterstützt die Anträge des
Staatsanwaltes gegen zwei ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung
der Bank Vontobel und wird an der Gerichtsverhandlung vom 16. bis 18.
Dezember am Bezirksgericht Zürich als Zivilpartei auftreten. Im
Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung vom März 2000 verlangt die PEH
von den Angeklagten Schadenersatz von CHF 98.7 Mio; gegenüber
Hans-Peter Bachmann werden überdies CHF 34.6 Mio. für den
Totalverlust aus der WorkX-Transaktion geltend gemacht.
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich erhob im Herbst 2008
Anklage gegen Jörg Fischer und Hans-Peter Bachmann sowie zwei
ehemalige Revisoren im Zusammenhang mit deren Tätigkeit für die
Private Equity Holding AG (PEH) im ersten Halbjahr 2000. Jörg Fischer
war damals CEO der Bank Vontobel und gleichzeitig Vizepräsident der
PEH. Hans-Peter Bachmann war stellvertretender Vorsitzender der
Geschäftsleitung bei Vontobel und verantwortlich für die
Kapitalmarktgeschäfte. Gleichzeitig war er auch Geschäftsführer der
PEH.
Bei der Anklage geht es kurz zusammengefasst um folgende beiden
Sachverhalte:
1. Der Quartalsbericht der PEH per 31.12.1999 wies nicht einbezahlte
Kapitalzusagen (offene Commitments) gegenüber Private Equity Fonds
von CHF 1.2 Milliarden aus. Der Cashbestand der PEH betrug aber
damals lediglich CHF 139 Millionen. Die Finanzierungslücke belief
sich damit auf über eine Milliarde Franken. In dieser Situation
entschloss sich der damalige Verwaltungsrat, das genehmigte Kapital
einzusetzen und die Bank Vontobel mit der Emission und Festübernahme
von bis zu 750,000 neuen Aktien zu beauftragen. Die Kapitalerhöhung
erfolgte am 27. März 2000 im vollen Umfange bei einem Preis von CHF
630 pro Aktie. Die Syndikatsbanken kassierten eine Kommission von CHF
23.6 Mio. Der PEH flossen netto CHF 444 Millionen neue Mittel zu. Ein
erheblicher Teil der neuen Aktien konnte jedoch von der Bank Vontobel
nicht bei Endinvestoren platziert werden, sondern verblieb auf den
Büchern der Bank. Unter anderem um die Bank vor dem Risiko eines
Preiszerfalls auf der PEH-Position zu schützen (die Aktie hatte am
Abend des 5.4.2000 bei CHF 535 geschlossen, also fast CHF 100 unter
dem Emissionspreis), verschob Hans-Peter Bachmann am 6. und 12. April
2000 insgesamt 220,000 Aktien von der Bank Vontobel auf eine
Tochtergesellschaft der PEH, und dies nota bene zu einem Preis, der
den anteiligen Erlös aus der Emission erheblich überstieg. Die
Liquidität der PEH-Gruppe verminderte sich durch diese Transaktion um
CHF 138.8 Millionen. Ende Juni 2000 betrug der Cashbestand nur noch
CHF 51.5 Millionen, dies bei offenen Commitments von inzwischen fast
CHF 1.3 Milliarden. Durch den Risikotransfer von der Bank Vontobel
auf die PEH-Gruppe wurden dieser offensichtlich Mittel entzogen,
welche die PEH für ihr Geschäft dringend benötigt hätte (vgl.
grafische Darstellung im Anhang); ausserdem wurde dadurch das
Vermögen der PEH sehr erheblich geschmälert. Die Staatsanwaltschaft
wirft den Angeklagten deshalb unter anderem ungetreue
Geschäftsführung zum Nachteil von PEH vor.
2. Hans-Peter Bachmann wird im Zusammenhang mit einer Beteiligung
der PEH an der deutschen Gesellschaft WorkX AG im Frühjahr 2000
überdies vorgeworfen, er habe dem Verwaltungsrat wesentliche
Informationen verschwiegen und ihn dadurch arglistig getäuscht.
Gestützt auf die Empfehlung von Hans-Peter Bachmann kaufte die PEH
WorkX-Aktien im Gegenwert von CHF 34.6 Mio. Der Plan der Bank
Vontobel, die WorkX AG im Verlaufe des Jahres 2001 für DEM 300 Mio
(EUR 150 Mio) an die Börse zu bringen, ging nicht auf. WorkX wurde
schon wenige Monate nach der Investition durch die PEH zum
Sanierungsfall; schliesslich verlor die PEH das ganze Investment.
Die Gerichtsverhandlung zu diesen beiden Sachverhalten findet vom 16.
bis 18. Dezember 2009 am Bezirksgericht Zürich statt. Die PEH
unterstützt die Anträge des Staatsanwaltes und wird an der
Verhandlung als Zivilpartei auftreten. Im Zusammenhang mit der
Kapitalerhöhung vom März 2000 verlangt die PEH von den Angeklagten
Schadenersatz von CHF 98.7 Mio (plus Zins); gegenüber Hans-Peter
Bachmann werden überdies CHF 34.6 Mio (plus Zins) für den
Totalverlust aus der WorkX-Transaktion geltend gemacht.
Die PEH ist sich bewusst, dass bei den Herren Fischer und Bachmann
selbst im Falle einer Verurteilung in allen Punkten wohl nur ein
kleiner Teil des Schadens eingetrieben werden kann. Deshalb behält
sich die PEH vor, im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung vom März
2000 beziehungsweise der erwähnten Verschiebung der 220,000 Aktien in
einem separaten Verfahren Ansprüche gegenüber der Bank Vontobel
geltend zu machen.
Eine Kurzfassung des Plädoyers des Anwalts der Private Equity Holding
AG wird spätestens am Abend des 17. Dezember auf der Website der PEH
aufgeschaltet.
***
Private Equity Holding AG (SIX: PEHN), verwaltet von Alpha
Associates, bietet Investoren die Möglichkeit, sich einfach und
steuerlich optimal an einem breit gefächerten und professionell
geführten Private-Equity-Portfolio zu beteiligen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: Claudine Birbaum,
Investor Relations, claudine.birbaum@peh.ch,Telefon +41 41 726 79 80,
oder http://www.peh.ch .
--- Ende der Mitteilung ---
Private Equity Holding AG
Innere Güterstrasse 4 Zug
WKN: 906781;
ISIN: CH0006089921; Index: IGSP;
Notiert: Investment Companies in SIX Swiss Exchange;